Fragen, die uns häufig gestellt werden:

Bilder können erstellt werden:

  •  im Rahmen der geplanten regulären Untersuchungen ( FTS, Feindiagnostik) 
  •  bei Verlaufskontrollen ( Wachstumskontrollen , Doppler etc. ) mit Überweisung
  •  auf Wunsch bei Unsicherheiten Ihrerseits – Privatleistung 

Wichtiger Hinweis:

In den letzten Monaten wurde in den Medien fälschlicherweise über die Gefährlichkeit der Ultraschall-Diagnostik in der Schwangerschaft berichtet.

  • Ultraschall ist ungefährlich! Insbesondere auch eine 3D/4D Ultraschall-Untersuchung bedeutet keine Gefährdung für das Ungeborene. 
  • Nichtsdestotrotz handelt es sich um eine medizinische Untersuchung und gehört daher ausdrücklich in die Hände des Arztes bzw. speziell geschultem medizinischem Personal.
  • Eine reine 3D/4D Ultraschall-Untersuchung insbesondere ohne vorherigem Fehlbildungsausschluß ist daher nicht möglich.

Ausgewählte Bilder, die während der Ultraschall-Diagnostik erstellt werden, stellen wir Ihnen gern gegen Gebühr zur Verfügung.
Preise erfragen Sie bei Ihrem ersten Besuch in der Praxis.
Bilder stellen wir Ihnen gegen eine kleine Gebühr digital zur Verfügung.

Die Richtlinien der Schwangerschaftsvorsorge sehen drei Unterschalluntersuchungen bei Ihrem Gynäkologen vor: Eine Untersuchung im Zeitraum zwischen der neunten und der zwölften Schwangerschaftswoche (SSW), eine weitere dann zwischen der 19. und der 22. SSW sowie eine letzte Unterschalluntersuchung zwischen der 29. und 32. SSW. Dies sind reine Routineuntersuchungen bei einem komplikationslosen Schwangerschaftsverlauf. Bei Risikoschwangerschaften, Verdacht auf Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes, persönlichen Sicherheitsbedürfnissen oder weitergehenden Fragestellungen können jedoch weitere Ultraschalluntersuchungen in einem Zentrum für Praenatale Diagnostik notwendig sein.