Die Richtlinien der Schwangerschaftsvorsorge sehen drei Unterschalluntersuchungen bei Ihrem Gynäkologen vor: Eine Untersuchung im Zeitraum zwischen der neunten und der zwölften Schwangerschaftswoche (SSW), eine weitere dann zwischen der 19. und der 22. SSW sowie eine letzte Unterschalluntersuchung zwischen der 29. und 32. SSW. Dies sind reine Routineuntersuchungen bei einem komplikationslosen Schwangerschaftsverlauf. Bei Risikoschwangerschaften, Verdacht auf Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes, persönlichen Sicherheitsbedürfnissen oder weitergehenden Fragestellungen können jedoch weitere Ultraschalluntersuchungen in einem Zentrum für Praenatale Diagnostik notwendig sein.